WER SIND WIR?
DER VORSTAND
Einige Infos zum Vorstand?
Aufgabe
Der Förderverein hat als Aufgabe die Polizeihistorische Sammlung der Luxemburger Polizei bekannt zu machen. Dazu gehört auch die Vergrößerung der Sammlung durch die Entgegennahme von Schenkungen, den eventuellen Ankauf von raren Sammlungsstücken, die Finanzierung der Aktivitäten und historische Recherchen. Zwischen dem Förderverein und der Polizeidirektion besteht eine Konvention.
Zweck
Der Förderverein will die Sammlung einem größeren Publikum näher bringen durch Konferenzen, thematische Ausstellungen, Presseartikel und andere Veranstaltungen.
GENEHMIGUNGEN
Der Förderverein ist befugt die Abzeichen der ehemaligen Corps von Police und Gendarmerie, sowie der aktuellen Police Grand-Ducale zu benutzen.
KONSERVATOR
Der Konservator des Polizeimuseums, aktiver Beamter der Police Grand-Ducale, ist verantwortlich für das Funktionieren des Museums. Er ist das Verbindungsglied zwischen dem Förderverein und der Polizeidirektion. In diesem Sinn ist er automatisch Mitglied im Förderverein, nimmt an den Sitzungen als Beobachter teil, hat eine beratende Funktion, ohne jedoch ein Stimmrecht zu besitzen.
SITZ DES FÖRDERVEREINES
Der Sitz des Fördervereines befindet sich in einem Gebäude das durch die Generaldirektion der Police Grand-Ducale zur Verfügung gesellt wird.
MITGLIEDER
Der Verein besteht aus ´effektiven Mitgliedern´, ´spendende Mitglieder´ sowie Ehrenmitglieder. Mitglieder kann jeder werden, welcher seinen Mitgliedsbeitrag entrichtet und vom Vorstand angenommen wurde. Spendendes Mitglied ist jeder, welcher eine finanzielle Spende von mindestens 25€ oder mehr zahlt. Dasselbe gilt für Sachspenden welche die Sammlung bereichern. Der Vorstand kann die Ehrenmitgliedschaft verleihen, dies an Personen, welche sich durch besondere Leistungen o.ä. hervortun. Die Mitgliedschaft verfällt
- durch Austritt
- automatisch durch Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages auf 2 aufeinanderfolgende Jahre
- durch Entscheid der Jahreshauptversammlung wegen schwerem Fehlverhalten
Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Anrecht auf die Sammlung noch auf den gezahlten Mitgliedsbeitrag.
VERWALTUNG
Die „asbl“ wird von einem Vorstand geleitet, der sich aus mindestens fünf und höchstens neun Personen zusammensetzt, die dem ehemaligen Korps der Gendarmerie, der Polizei oder der großherzoglichen Polizei in militärischer oder ziviler Funktion angehört haben oder angehören . Diese Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt, mit Ausnahme des Kurators der MPGD, der dort von Amts wegen sitzt. Die Wahlen erfolgen geheim und mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand wird jedes Jahr halbjährlich erneuert, wobei die ausscheidenden Mitglieder wiederwählbar sind. Der erste Vorstand wird wie folgt bestimmt: Das Mandat der ersten Hälfte des Vorstandes ist auf ein Jahr befristet; die Mitglieder dieser Hälfte werden per Los bestimmt, ohne dass der Präsident und der Generalsekretär derselben Gruppe angehören können. Der Rat wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, den Vizepräsidenten, den Generalsekretär und den Sekretär, den Schatzmeister und den stellvertretenden Schatzmeister, mit Ausnahme des Kurators, der dort als solcher sitzt. Bei Vakanzen zwischen zwei Wahlen kann der Vorstand neue Mitglieder kooptieren. Der Rat kann jederzeit neue Mitglieder kooptieren, insbesondere für besondere Aufgaben oder Aufgaben (z. B. historische Forschung im Staatsarchiv).
DER VORSTAND
Der Vorstand tagt auf Vorladung des Präsidenten oder seines Stellvertreters. Das jeweilige Sitzungsprotokoll wird unterschrieben durch den Präsidenten und den Schriftführer oder durch deren Stellvertreter. Eine Kopie jedes Sitzungsprotokolls geht an den Polizeidirektor. Der Vorstand übermittelt im Laufe des Monats Januar eines jeden Jahres, den Aktivitätsbericht des abgelaufenen Jahres, dies nach der Jahreshauptversammlung. Der Vorstand vertritt den Verein gegenüber Drittpersonen, ggf durch die Unterschrift des Präsidenten oder seines Stellvertreters, zusammen mit der Unterschrift des Schriftführers oder des Schatzmeisters. Der Vorstand gewährleistet die Entgegennahme von Spenden ob finanzieller Natur oder in Sachform. Spenden dienen dazu die Unkosten des Museums zu decken.
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG
Die Jahreshauptversammlung findet jährlich im Monat Januar statt, dies auf schriftliche Vorladung mindestens 14 Tage vor der Versammlung. Die Vorladung enthält die vorgesehenen Tagesordnungspunkte. Änderungen an den Statuten geschehen gemäß der Gesetzgebung über das Vereinswesen. Die Jahreshauptversammlung ist unabhängiges Kontrollorgan des Vereines. Stimmrecht haben lediglich die effektiven Mitglieder welche bestimmen:
- über die Ernennung & Absetzung der Vorstandsmitglieder
- Gutheißung des Aktivitätenberichtes
- Gutheißung des Budgets & der Konten
- die Ernennung von 2 Buchprüfern
- das Ausschließen eines Mitgliedes wegen grober Verfehlung
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
- Änderung der Statuten
- die freiwillige Auslösung des Vereines
Ein Bericht der Jahreshauptversammlung resp. einer außerordentlichen Versammlung geht der Polizeidirektion zu, ebenso den Mitgliedern in den darauffolgenden 14 Tagen. Die Konten des abgelaufenen Jahres, sowie das Budget des laufenden Jahres werden der Polizeidirektion ebenfalls mitgeteilt. Das Aktivitätsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31. Dezember.
MITGLIEDER
Die Mitglieder zahlen jährlich einen Mitgliedsbeitrag, welcher jährlich während der Jahreshauptversammlung festgelegt wird und 50€ nicht übersteigen darf. Die Beiträge werden auf ein Bankkonto eingezahlt, welches durch den Vorstand eröffnet wurde.